Druckluftwaffen- Stand (10m)
Elektronische Schießanlage der Fa. MEYTON
15 Stände für erlaubnisfreie Lang- und Kurzwaffen (max. 7,5 Joule)
Kinder unter 12 Jahren dürfen ein modernes Lichtgewehr benutzen.
Sportpistolen- Stand (25m)
Raumschießanlage
7 Stände (davon 5 Stände mit Drehscheiben- Anlage (max. 600Joule)
Kleinkalibergewehr- Stand (50m)
Offene Schießanlage (Schützenstände überdacht)
2 Scheibenstände und eine Biathlon Fallscheibenanlage (max200 Joule)
Schießen/Altersgrenzen (§27 Waffengesetz)
Auf Schießstätten darf ohne behördliche Erlaubnis geschossen werden:
– ab 12 Jahren: mit Druckluft-, Federdruck- und CO2-Waffen
– ab 14 Jahren: mit sonstigen Waffen im Kaliber bis zu 5,6mm (.22, .22 lfb) für Munition mit Randfeuerzündung und einer Mündungsenergie bis 200 Joule, für Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen mit Kaliber 12 oder kleiner.
Voraussetzung ist, dass eine schriftliche Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten vorliegt oder diese anwesend sind.
Das Schießen darf für Druckluftwaffen bis zum 14. Lebensjahr und für sonstige oben genannte Waffen bis zum 18. Lebensjahr nur unter Obhut einer zur Kinder- und Jugendarbeit geeigneten Person (z.B. Inhaber der Jugendbasislizenz) oder des zur Aufsichtsführung berechtigten Sorgeberechtigten – neben der Schießstandaufsicht – durchgeführt werden.
– ab 18 Jahren: ohne jede Einschränkung